Scheidingen/Illingen
Keine Einbahnstraßenregelung an der Reekstraße
30.12.2009
Baustelle Welver – Scheidingen.
Keine Einbahnstraßenregelung an der Reekstraße
Kreis Soest. Die Abteilung Straßenwesen des Kreises Soest als Straßenverkehrsbehörde gibt bekannt, dass die ursprünglich ab dem 4. Januar 2010 vorgesehene Einbahnstraßenregelung der Reekstraße nicht umgesetzt werden soll. Die Einbahnstraßenregelung sollte für die Dauer der Brückenbauarbeiten an der Landesstraße 669 gelten. Die ursprünglich vom Landesbetrieb Straßenbau NRW vorgesehene halbseitige Sperrung der Landesstraße im Bereich der Baustelle konnte nicht angewendet werden, so dass eine weiträumige Umleitungsstrecke eingerichtet werden musste.
Die ortskundigen Autofahrer wählen allerdings die Reekstraße als alternative Ausweichstrecke. Aufgrund der geringen Fahrbahnbreite dieser Gemeindestraße ist diese Strecke für den Begegnungsverkehr nur schlecht geeignet. Deshalb sollte die Straße ab dem 4. Januar 2010 nur für eine Fahrtrichtung freigegeben werden. Eine entsprechende Verkehrsanordnung hierzu wurde in Abstimmung mit den beteiligten Behörden von Seiten des Kreises erstellt.
Allerdings sind die Auswirkunken einer Einbahnstraßenregelung für den Ortsteil Scheidingen extrem, da der Ort dann nur noch über weiträumige Umfahrungen zu erreichen ist. Dieses würde zu einer nicht mehr tragbaren Belastung der Scheidinger führen. Um hier doch noch zu einer ausgewogenen Lösung zu gelangen, sieht die Straßenverkehrsbehörde nur die Möglichkeit, von der Einbahnstraßenregelung der Reekstraße abzusehen und den Verkehr weiterhin in beide Richtungen laufen zu lassen. Der Kreis Soest geht davon aus, dass unter den gegebenen Umständen eine für alle Seiten tragbare Lösung erreicht wird.
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